Was ist ein Kaufanbot? (Österreich)
Ein Kaufanbot ist die schriftliche Kaufpreisangabe in Österreich — und wird mit Gegenzeichnung durch den Verkäufer rechtlich bindend. Was das vom deutschen Kaufgebot unterscheidet.
Was ist ein Kaufanbot konkret?
Das Kaufanbot ist die in Österreich übliche Form, einem Verkäufer schriftlich mitzuteilen: „Ich will dieses Objekt zu folgendem Preis und zu folgenden Bedingungen kaufen." Es ist damit das österreichische Gegenstück zum deutschen Kaufgebot und zum schweizerischen Kaufangebot. In der Praxis wird es fast immer auf einem Formular des Maklers abgegeben — handschriftliche oder selbst formulierte Kaufanbote sind aber genauso wirksam.
Was es so anders macht, ist nicht der Inhalt, sondern die Rechtsfolge nach der Gegenzeichnung. Während ein Kaufgebot in Deutschland oder ein Kaufangebot in der Schweiz bis zur notariellen Beurkundung praktisch folgenlos zurückgezogen werden kann, ist das österreichische Kaufanbot schon vor dem Notartermin bindend — sobald der Verkäufer mit seiner Unterschrift „Ja" gesagt hat.
Welche Angaben gehören rein?
Ein wirksames Kaufanbot enthält typischerweise folgende Punkte. Fehlen wesentliche Bestandteile, ist es als Vorvertrag eventuell nicht durchsetzbar — was im Streitfall sowohl für Käufer als auch Verkäufer relevant wird:
- Persönliche Daten: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten des oder der Anbietenden. Bei mehreren Käufern: alle Personen einzeln.
- Eindeutige Bezeichnung der Liegenschaft: Adresse, Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde, Grundstücksnummer — am besten der gesamte Grundbuchauszug-Verweis.
- Kaufpreis: Betrag in Euro, in Worten und Ziffern. Klare Angabe, ob inklusive oder exklusive Inventar / Mobiliar.
- Finanzierung: Anteil Eigenkapital, Anteil Bankfinanzierung. Gut: eine Finanzierungsbestätigung der Bank beilegen.
- Übergabetermin: Der frühestmögliche realistische Termin für die Schlüsselübergabe.
- Bindungsfrist: Wie lange dein Anbot offen bleibt — üblich sind ein bis vier Wochen.
- Aufschiebende Bedingungen (falls relevant): z. B. „vorbehaltlich Finanzierungszusage bis Datum X". Diese Klausel schützt dich, wenn die Bank am Ende doch nicht mitspielt.
- Datum, Ort und Unterschrift.
Tipp: Lass dir vom Makler immer eine Kopie deines unterschriebenen Kaufanbots geben — sonst weißt du im Streitfall nicht mehr genau, womit du eigentlich gebunden bist.
Wann wird das Kaufanbot bindend? (der wichtige Unterschied zu DE/CH)
Das ist der Punkt, an dem österreichische Käufer am häufigsten überrascht sind — und an dem deutsche Ratgeber-Artikel regelmäßig danebenliegen. Die saubere Antwort hat drei Stufen:
1. Vor deiner Unterschrift: alles offen
Solange du nichts unterschrieben hast, gibt es kein Kaufanbot. Du kannst dir noch alles überlegen.
2. Mit deiner Unterschrift: für dich bindend (innerhalb der Bindungsfrist)
Sobald du unterschreibst, bist du an dein Angebot gebunden — innerhalb der genannten Bindungsfrist. Der Verkäufer kann es in diesem Zeitraum annehmen, dann steht der Vorvertrag (siehe nächste Stufe). Er kann auch ablehnen oder einfach nicht reagieren — dann läuft deine Bindung mit Fristablauf aus, ohne dass etwas passiert.
3. Mit der Gegenzeichnung des Verkäufers: bindender Vorvertrag
Wenn der Verkäufer das Kaufanbot innerhalb deiner Bindungsfrist gegenzeichnet, kommt nach § 1 ABGB i.V.m. § 433 ABGB und den allgemeinen Grundsätzen des österreichischen Vertragsrechts ein Vorvertrag zustande. Beide Seiten sind ab diesem Moment verpflichtet, den eigentlichen Kaufvertrag zu errichten — auch wenn der Notartermin noch nicht stattgefunden hat und das Grundbuch noch nichts weiß.
Praktische Folge: Wer ab diesem Punkt aussteigen will, braucht entweder das Einverständnis der Gegenseite, eine vertraglich vorgesehene Rücktrittsklausel — oder ein Spezialgesetz wie § 30a Konsumentenschutzgesetz. Mehr dazu im Beitrag Vom Kaufanbot zurücktreten.
Diese Logik unterscheidet das Kaufanbot fundamental von der deutschen Rechtslage, in der ein Kaufgebot bis zur notariellen Beurkundung (§ 311b BGB) folgenlos zurückgezogen werden kann. Mehr zum Vergleich: Ist ein Kaufgebot rechtlich bindend?
Vor und nach der Gegenzeichnung — was du tun kannst
Aus der Käuferperspektive ergeben sich daraus zwei sehr unterschiedliche Phasen:
| Vor Gegenzeichnung | Nach Gegenzeichnung | |
|---|---|---|
| Status | Einseitiges Angebot | Vorvertrag |
| Rücktritt möglich? | Ja — auch ohne Begründung | Nur in Ausnahmefällen (§ 30a KSchG, vertragl. Rücktrittsrecht, Aufhebungsvertrag) |
| Folgen bei Rücktritt | Keine | Schadensersatz, ggf. Verlust des Anbotpreises als Reugeld |
| Verkäufer kann anders entscheiden? | Ja | Nein — ist ebenfalls gebunden |
Praktisch heißt das: Vor der Unterschrift verhandeln, vor der Unterschrift prüfen lassen, vor der Unterschrift Bedingungen klären. Danach wird es teuer.
Maklerprovision in Österreich
Die Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich gedeckelt. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Höchstprovision Käufer: 3 % netto vom Kaufpreis + 20 % USt — also rund 3,6 % brutto.
- Höchstprovision Verkäufer: ebenfalls 3 % netto + 20 % USt in derselben Größenordnung; bei sehr niedrigen Kaufpreisen gelten leicht abweichende Höchstsätze.
- Fälligkeit: Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrags fällig — nicht zwingend schon mit Gegenzeichnung des Kaufanbots, sofern dort nichts anderes vereinbart ist.
- Doppeltätigkeit: In Österreich darf ein Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig sein („Doppeltätigkeit"), muss das aber offenlegen.
Achte beim Kaufanbot darauf, ob bereits eine Vereinbarung zur Provision enthalten ist — und ob sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegt.
Vom Kaufanbot zum Kaufvertrag
Das Kaufanbot ist nur die Eintrittskarte. Der eigentliche Eigentumserwerb läuft in mehreren Schritten:
- Käufer unterzeichnet das Kaufanbot. Bindung an das Angebot für die Dauer der Bindungsfrist.
- Verkäufer gegenzeichnet. Vorvertrag — beide Seiten sind gebunden.
- Errichtung des Kaufvertrags. In der Regel durch eine:n Notar:in oder Rechtsanwält:in. Der Kaufvertrag enthält die Detailregelungen, die im Kaufanbot nur grob skizziert waren (Treuhandschaft, Übergabe, Lastenfreistellung).
- Beglaubigung der Unterschriften. Notariell oder gerichtlich.
- Treuhandabwicklung des Kaufpreises. Üblicherweise über den errichtenden Notar oder Rechtsanwalt — schützt beide Seiten.
- Grundbucheintragung. Erst mit der Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch wirst du juristisch Eigentümer.
Zwischen Gegenzeichnung des Kaufanbots und Grundbucheintragung können je nach Komplexität mehrere Wochen liegen. Während dieser Zeit bist du vertraglich Käufer, aber noch nicht grundbücherlich Eigentümer.
Häufige Fragen
Ist ein Kaufanbot in Österreich verbindlich?▾
Solange du es noch nicht unterschrieben hast: nein. Sobald du als Käufer unterschrieben hast: für dich bindend innerhalb der angegebenen Bindungsfrist. Sobald der Verkäufer gegenzeichnet: für beide Seiten bindend — das Kaufanbot wirkt dann nach § 1 ABGB / § 433 ABGB als Vorvertrag. Das ist der entscheidende Unterschied zum deutschen Kaufgebot.
Wer schreibt das Kaufanbot — der Käufer oder der Makler?▾
In der Praxis legt der Makler ein vorbereitetes Formular vor, das der Käufer ausfüllt und unterschreibt. Du als Käufer solltest es trotzdem vor der Unterschrift in Ruhe prüfen — am besten gemeinsam mit einer Person, die Immobilienkaufverträge kennt. Du darfst auch ein eigenes Kaufanbot schreiben und einreichen.
Was kostet die Maklerprovision in Österreich?▾
Die gesetzliche Höchstprovision für den Käufer liegt bei 3 % netto vom Kaufpreis zuzüglich 20 % Umsatzsteuer (also rund 3,6 % brutto), Verkäuferseitig in gleicher Höhe. Sie wird erst mit gültigem Kaufvertrag fällig — nicht bereits mit der Gegenzeichnung des Kaufanbots, sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist.
Wie lange ist mein Kaufanbot gültig?▾
Üblich sind Bindungsfristen zwischen einer und vier Wochen. Diese Frist solltest du explizit nennen — sie bestimmt, wie lange du an dein Angebot gebunden bist, bevor du es widerrufen kannst. Solange der Verkäufer nicht gegengezeichnet hat, kannst du es auch innerhalb der Frist zurückziehen (ggf. mit Begründungsbedarf).
Was passiert nach der Gegenzeichnung?▾
Mit der Gegenzeichnung durch den Verkäufer sind beide Seiten zur Errichtung des eigentlichen Kaufvertrags verpflichtet. Dieser wird üblicherweise durch eine:n Notar:in oder Rechtsanwält:in errichtet, beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Ab Gegenzeichnung läuft auch die einwöchige Rücktrittsfrist nach § 30a Konsumentenschutzgesetz — sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Kaufanbot, Kaufangebot, Kaufgebot — was ist der Unterschied?▾
In der Sache meist dasselbe: eine schriftliche Kaufabsicht. In Österreich heißt das Dokument Kaufanbot, in Deutschland Kaufgebot, in der Schweiz Kaufangebot. Der wichtigste Unterschied ist nicht sprachlich, sondern rechtlich: nur das österreichische Kaufanbot wird mit Gegenzeichnung schon vor dem notariellen Vertrag bindend.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die konkrete Beurteilung eines Kaufanbots im Einzelfall wende dich an eine:n Rechtsanwält:in oder Notar:in.
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